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ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN (SUBSCRIPTION AND SERVICES AGREEMENT -„SSA“)

Diese Nutzungbedingungen regeln den ERWERB und die Nutzung von Selligent Services durch den Kunden. Durch die Inanspruchnahme von Abonnements und/oder Leistungsbeschreibungen erklärt sich der Kunde mit den gesamten Nutzungsbedingungen in dieser Vereinbarung einverstanden. Derjenige, der diese Vereinbarung im Namen einer Firma oder Rechtsperson eingeht, zeigt an, dass er befugt IST, diese Rechtsperson und die ihr verbundenen Unternehmen zu diesen Nutzungbedingungen zu verpflichten. Eine Einzelperson, die nicht über eine solche Befugnis verfügt, oder nicht in allen Punkten mit diesen Nutzungsbestimmungen einverstanden ist, darf diese Vereinbarung nicht unterzeichnen. KUNDEN, die mit diesen Nutzungsbestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen die Services nicht in Anspruch nehmen.

Diese Vereinbarung wurde zuletzt online am 2. Mai 2022 aktualisiert. Sie tritt zwischen dem Kunden und Selligent an dem Tag in Kraft, an welchem beide Parteien mit der Durchführung von Abonnements oder Leistungsbedingungen beginnen („Tag des Inkrafttretens“).

Es wurde Folgendes vereinbart:

Artikel 1.- Definitionen

„Vereinbarung“ bezeichnet diese allgemeinen Nutzungsbedingungen, die jeweiligen Serviceaufträge sowie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente, wobei bei widersprüchlichen Bestimmungen die nachstehend aufgeführte Rangfolge gilt.

1°. Selligent Serviceauftrag/Serviceaufträge

2° Sonderbedingungen, falls zutreffend

3° CSA Nutzungsbedingungen (“CSA T&C”)

4° Data Processing Agreement („DPA“)

5° Selligent Support and Service Level Agreement (“SLA”)

6° Allgemeine Nutzungsbedingungen (Subscription and Services Agreement – „SSA“)

“Acceptable Use Policy” (akzeptierbare Benutzungsrichtlinien) oder “AUP” bezieht sich sowohl auf die erforderlichen Maßnahmen und Verfahrensweisen als auch auf Maßnahmen und Verfahrensweisen, die inakzeptabel und unzulässig sind in Hinblick auf die Nutzung von Produkten und Services, die von Selligent geschaffen, entwickelt, verkauft, lizenziert, geliefert, bereitgestellt oder ausgeführt werden, durch den Kunden.

„Verbundene Unternehmen“ bezeichnet Rechtspersonen, die den Vertragspartner kontrollieren, unter dessen Kontrolle stehen oder unter der gemeinsamen Kontrolle zusammen mit dem Vertragspartner stehen („Verbundene Unternehmen“) wobei „Kontrolle“ definiert ist als das Eigentum von mindestens 51 % der Anteile oder anderer wirtschaftlicher Eigentumsrechte dieser Rechtspersonen, oder das Recht die Mehrheit des Vorstandes, oder eines sonstigen Führungsgremiums dieser Gesellschaft, zu wählen oder zu ernennen.

„Kunde“ umfasst alle Verbundene Unternehmen der unterzeichnende Entität und alle Mitarbeiter, Beauftragten (Drittanbieter) oder Subunternehmer des Kunden, die den bzw. die in dieser Vereinbarung vorgesehene(n) Service(s) in Anspruch nehmen oder anderweitig nutzen und/oder damit verbundene services erbringen. Die unterzeichnende Entität übernimmt jegliche Haftung, die im Rahmen dieser Vereinbarung aus Handlungen oder Unterlassungen seitens seiner verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Beauftragten (Drittanbieter) oder Subunternehmer erwächst. Um Zweifel auszuschließen, sind nur die unterzeichnende Entität und Selligent Parteien der Vereinbarung.

„Kundendaten“ bezeichnet alle Daten, Dokumentation, Inhalt oder Informationen, die von dem Kunden bzw. in dessen Namen zum Zwecke der Erbringung des Abonnement-Service bereitgestellt werden, durch diesen Service generiert und genutzt werden, einschließlich personenbezogener Daten, audiovisueller Designs (sowie fotografische Bilder, Animationen, Illustrationen) oder sonstiger Identifikations- oder Markenelemente des Kunden bzw. seiner Kunden, um die Erbringung der Services zu ermöglichen.

„Liefergegenstände“ bezeichnet ein bestimmtes Arbeitsprodukt, das auf den für den Kunden spezifischen Inhalt beschränkt ist und gegebenenfalls beibehaltene, gemeinsame, wiederverwendbare oder generische Elemente oder Methoden, wenn überhaupt, wie in einer Leistungsbeschreibung für Projekt-Services beschrieben.

“Dokumentation” bezeichnet Dokumentationen zur Beschreibung von Funktionsweise und Dienstleistungen, sonstige Informationen und Aktualisierungen, die Selligent den Kunden gleich ob auf Verlangen oder nicht in beliebiger Weise allgemein zur Verfügung stellt.

„Plattform“ bezeichnet die technische Infrastruktur, die Selligent einsetzt, um den Kunden mit den Abonnement-Services zu versorgen.

„Projekt-Services“ bezeichnet Projekt- oder Datendienstleistungen, für die zusammen mit dem Kunden personelle Verfügbarkeiten und Zeitfenster geplant werden. Projekt-Services können (unter anderem) die Überprüfung der Qualität von Datenbanken, Projektmanagement, Dienstleistungen für technische Integration, Kampagnenerstellung, Beratungs- und Schulungsdienstleistungen umfassen.

„Serviceauftrag“ bezeichnet einen Kundenauftrag für Abonnement-Services, Projekt-Services („Leistungsbeschreibungen“) oder Sonstiges, in welchem unter anderem der Umfang der bestellten Services, die Abonnement-Laufzeit und die anfallenden Entgelte genannt sind. All diese Formulare werden gemäß diesen Nutzungsbedingungen erstellt und gelten als deren Bestandteil.

„Services“ bezeichnet die Abonnement-Services, die Projekt-Services und die Support-Services, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung in Auftrag gibt.

„Abonnement-Service“ bezeichnet den Zugriff auf ein oder mehrere Software-Module (z.B. Selligent Marketing Cloud Base, Kanäle oder Optionen), die Selligent dem Kunden in einer Software als Service-Modus innerhalb der im Kundenauftrag festgelegten Grenzen bereitgestellt.

„Abonnement-Laufzeit“ bezeichnet den in dem jeweiligen Kundenauftrag angegebenen Zeitraum, während dessen der Kunde den Abonnement-Service nutzen kann.

„Support-Services“ bezeichnet Helpdesk- und technische Support Services, die naturgemäß ad hoc in Anspruch genommen und nicht geplant werden können. Selligent sorgt für eine ständige Verfügbarkeit dieser Leistungen unter Berücksichtigung der Bedingungen im SLA.

„Nutzungsrechte“ bezeichnet die Rechte zur Nutzung innerhalb der Grenzen des in einem Kundenauftrag vereinbarten Abonnement-Service.

„Nutzer“ bezeichnet eine Einzelperson, die der Kunden ausdrücklich ermächtigt hat, den Service zu nutzen und ihm dazu eine Benutzerkennung und ein Kennwort erteilt hat, wie z.B. Mitarbeiter, Beauftragte (Drittanbieter) oder Subunternehmer.

Artikel 2.- Gegenstand

2.1 Vorbehaltlich der Bedingungen in dieser Vereinbarung und im Rahmen der im Kundenauftrag vereinbarten Nutzung gewährt Selligent dem Kunden das nicht übertragbare, nichtausschließliche, nicht unterlizenzierbare Recht, die Abonnement-Services gemäß dem Kundenauftrag zu nutzen.

2.2 Ferner stellt Selligent dem Kunden Projekt-, Success- und Support-Services entsprechend einer Kundenauftrag oder Leistungsbeschreibung zur Verfügung.

2.3 Der Kunde hat keinerlei Rechte, Ansprüche oder Beteiligungsrechte an den Services, außer denen, die in dieser Vereinbarung eingeräumt werden.

2.4 Selligent ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen des DPAs Subunternehmer zu engagieren und auszutauschen. Selligent ist im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich für alle Handlungen oder Unterlassungen dieser Subunternehmer, als wären sie durch Selligent erfolgt.

2.5 Die Bestellung eines oder mehrerer Abonnement-Services ist weder von der Bereitstellung künftiger Funktionalitäten oder Merkmale, noch von mündlichen oder schriftlichen privaten oder öffentlichen Äußerungen von Selligent bezüglich künftiger Funktionalitäten oder Merkmale abhängig.

2.6 Selligent und ihre technischen Partner sind berechtigt, die Plattform und die Services jederzeit ohne vorherige Zustimmung im Rahmen von Wartungen, der Installation von Patches und der Kundenbetreuung zu überprüfen.

2.7 Selligent kann die Abonnement-Services zur Sammlung von Informationen über ihre Nutzung durch den Kunden zwecks Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen überwachen, jedoch ohne dabei auf die Kundendaten zuzugreifen.

Artikel 3.- Selligents Verpflichtungen – Rechtsvorbehalte

3.1 Selligent wird die Service(s) auf fachmännische Weise, entsprechend den allgemeinen Industriestandards, die für die Erbringung dieser Service(s) angemessen sind, erbringen. Vorbehaltlich der in der SLA vorgesehenen Wartungs- und Ausfallzeiten, wenn der Kunde Selligent, innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt davon, schriftlich mitteilt, dass eine in einer gültigen Leistungsbeschreibung („Statement of Work“) angegebene, unveränderte Version des Liefergegenstandes, oder ein in einem Kundenauftrag („Sales Order“) bestellter Abonnement-Service, nicht funktioniert, wie in einer Dokumentation beschrieben oder in einer entsprechenden Leistungsbeschreibung angegeben („Fehler“), dann besteht das alleinige Rechtsmittel des Kunden und die alleinige Haftung von Selligent in Bezug auf die festgestellten Fehler in den unveränderten Versionen dieser Liefergegenstände oder Abonnementservices darin, zu versuchen, diese Fehler zu beheben. Sollten Fehler, die in einem der Liefergegenstände oder in Bezug auf Abonnementservices enthalten sind, auf eine Denial-of-Service-Attacke oder auf die Handlungen, Änderungen, Modifikationen oder Anpassungen des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen sein, kann Selligent nach eigenem Ermessen versuchen, diese Fehler auf Zeit- und Materialbasis zu den jeweils aktuellen Entgelten zu korrigieren.

3.2 Der Kunde bestätigt, dass es sich bei den in einem Serviceauftrag angegebenen Zeiträumen nur um Schätzungen handelt und dass die tatsächlichen Leistungszeiten davon abhängen, dass der Kunde von Zeit zu Zeit genaue und ordnungsgemäß formatierte Daten, Rückmeldungen und Zugang zu den von Selligent angemessen angeforderten Schlüsselpersonen rechtzeitig zur Verfügung stellt. Selligent haftet nicht für Leistungsverzögerungen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde die für die Leistung erforderlichen Daten, Zugriffe oder Rückmeldungen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt. In diesem Fall verlängern sich den geschätzten Zeiträumen entsprechend, und die Entgelte können sich aufgrund solcher Verzögerungen erhöhen.

Artikel 4.- Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde nutzt die Services ausschließlich zu internen Geschäftszwecken. Der Kunde ist für die Nutzung der Plattform und der Services unter den Nutzerkonten des Kunden allein verantwortlich, und bestätigt, über die Besonderheiten der Services ausreichend informiert zu sein. Der Kunde (i) ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um unzulässige Zugriffe oder Nutzungen der Services zu verhindern, und teilt Selligent unverzüglich jeden unzulässigen Zugriff oder jede unzulässige Nutzung mit sobald der Kunde davon erfährt; (ii) trägt die alleinige Verantwortung für die Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Verlässlichkeit und Verwendung und ganz allgemein den Inhalt der Kundendaten, die auf der Plattform gespeichert und durch die Services genutzt werden; (iii) hat alle geltenden Gesetze sowie angemessenen Anweisungen und Empfehlungen von Selligent in Bezug auf die Services einzuhalten.

4.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung und Nutzung von geeigneten Geräten, einschließlich Computern, Betriebssystemen und Webbrowsern, die für die Verbindung mit den Services und deren Nutzung erforderlich sind. Der Kunde sorgt dafür, dass diese Geräte den in der Dokumentation aufgeführten Spezifikationen entsprechen.

4.3 Der Kunde stellt sicher, dass jeder Nutzer, der die Services in Anspruch nimmt, (i) das von Selligent zur Verfügung gestellte Online-Training absolviert hat und ordnungsgemäß zertifiziert ist oder von Selligent zertifizierten Ausbildern entsprechend geschult wurde, wobei diese Schulung abrechnungsfähig ist; (ii) die Services entsprechend der in Artikel 8 unten erläuterten zulässigen Nutzung gebraucht. Dies impliziert insbesondere, dass die Qualität der für den E-Mail-Versand verwendeten Datenbanken der zulässigen Nutzung der Services entspricht. Entspricht die Qualität nach der Datenbankprüfung, die in den Einrichtungsservices und –entgelten einbegriffen ist, nicht der zulässigen Nutzung, arbeitet Selligent zusammen mit dem Kunden die erforderlichen Empfehlungen aus. Die Umsetzung der Empfehlungen wird vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Kunden entsprechend den für Projekt-Services festgelegten Entgelten abgerechnet.

4.4 Der Kunde hält sich an die in den CSA T&C aufgeführten Regeln, siehe https://www.selligent.com/de/legal-CSA. Dem Kunden ist bewusst, dass die CSA Nutzungsbedingungen von der CSA geändert werden können und wird gemäß der Vereinbarung in Artikel 14 dieses Subscription and Services Agreements alle Änderungen der CSA Nutzungsbedingungen beachten. Selligent wird den Kunden von allen vom CSA verlangten Änderungen der CSA T&C unterrichten. Falls der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen widerspricht, wird davon ausgegangen, dass der Kunde sie akzeptiert hat. Sollte der Kunde solchen Änderungen fristgerecht widersprechen, ist Selligent berechtigt, die Vereinbarung zu beenden.

Artikel 5.- Entwicklung der Services

Selligent behält sich das Recht vor, Updates, Upgrades oder die Einstellung von Merkmalen der Services vorzunehmen. Keine der Funktionalitäten der Services wird von der zum Zeitpunkt der Servicebestellung verfügbaren Version wesentlich abweichen. Bei einem eingreifenden Upgrade erhält der Kunde zuvor eine entsprechende Mitteilung über die Plattform.

Artikel 6.- Dateneigentum und Datenschutz

6.1 Der Kunde stimmt zu, dass Selligent die Kundendaten, entsprechend den Bestimmungen des DPAs und die Datenschutzbestimmungen von Selligent, Erhältlich über: https://www.selligent.com/privacy-policy, verarbeiten darf.

6.2 Die Kundendaten bleiben ausschließliches Eigentum des Kunden. Der Kunde gewährt Selligent hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung, Ausführung und Anzeige von Identifizierungs- oder Markenelementen des Kunden, während der Abonnement-Laufzeit, um Selligent und/oder seinen verbundenen Unternehmen die Erfüllung der hier genannten Verpflichtungen zu ermöglichen.

6.3 Selligents Back-up Verfahren ist im SLA beschrieben. Der Kunde bestätigt jedoch, dass die Services nicht dazu bestimmt sind, das Erstellen von Kopien seiner primären Kundendatenquellen durch den Kunden zu ersetzen. Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Kopien seiner primären Kundendaten verantwortlich.

6.4 Der Kunde kann Kundendaten während der Laufzeit der Vereinbarung jederzeit von der Plattform abrufen. Selligent wird dem Kunden seine Daten über FTPS oder SFTP innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Erhalt der Anfrage zurückgeben, wenn der Kunde dies spätestens bis zu vor Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung konkret und schriftlich beantragt. Alle Beschwerden bezüglich der Datenrückgabe müssen Selligent schriftlich innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Rückgabe angezeigt werden, anderenfalls verfallen sämtliche Ansprüche. Das Format, in dem diese Kundendaten zurückgegeben werden, ist ein Format, das mit gängiger Software kompatibel ist. Die mit einer solchen Rückgabe verbundenen Kosten werden dem Kunden, zu dem für die Projekt-Services vereinbarten Entgelt, jedoch mit einem Höchstbetrag von 1.000 €, in Rechnung gestellt. Nach Beendigung der Vereinbarung ist Selligent nicht verpflichtet, Kundendaten zu pflegen oder zur Verfügung zu stellen und wird in jedem Fall alle Kundendaten, die es in seinen Systemen oder anderweitig besitzt oder kontrolliert, löschen.

Artikel 7.- Geistiges Eigentum

7.1 Der Kunde erkennt an, dass Selligent bei der Erbringung der Services, Original und jegliche Kopien (von wem auch immer hergestellt), Updates oder Erweiterungen von (a) Selligents und/oder seiner Verbundenen Unternehmen Firmennamen, Urheberrechte(n), Marken, Logo(s), Domänenname(n), Produkt- und Dienstleistungsname(n), die mit den Services und anderen Marken und Dienstleistungsmarken in Verbindung stehen, (b) bestimmte audiovisuelle Informationen und (c) sonstige Technologien, Software, Hardware, Produkte, Prozesse, Algorithmen, Nutzer-Interface, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, Techniken, Designs, Erfindungen und anderes materielles und immaterielles technisches Material oder Informationen, verwendet (gemeinsam „Selligent-Technologie“), und dass die Selligent-Technologie durch geistige Eigentumsrechte von Selligent und/oder seiner Verbundenen Unternehmen geschützt ist (gemeinsam „Selligent IP-Rechte“). Bestimmte Komponenten der Selligent-Technologie können insbesondere von Drittanbietern bereitgestellt werden und unterliegen den Bestimmungen der Sonderbedingungen, die bzw. im jeweiligen Serviceauftrag angegeben sind. Solche Komponenten von Drittanbietern sind das geistige Eigentum der jeweiligen Anbieter, und als solche können keine Rechte, Titel oder Ansprüche außer dem Recht zur Nutzung der hierin beschriebenen Services auf den Kunden übertragen werden. Selligent’s IP-Rechte oder ihrer Lieferanten beziehen sich auch auf sämtliche Kopien, Updates oder Ergänzungen, einschließlich aller neuer Funktionen, die gegebenenfalls für den Kunden entwickelt wurden. Die geistigen Eigentumsrechte an Verbesserungen, Design-Beiträgen oder abgeleiteten Erzeugnissen, die von den Parteien in Bezug auf die Services konzipiert oder geschaffen wurden, gehen kostenlos in das ausschließliche Eigentum von Selligent oder ihren Lieferanten über. Außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegt, werden dem Kunden keine Rechte, Titel, Lizenzen oder sonstigen Rechte auf der Selligent-Technologie oder den Selligent-IP-Rechten gewährt.

7.2 Dokumente, Software oder Hardware, die Selligent vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Kunden oder seiner Lieferanten.

7.3 Selligent sichert dem Kunden zu, dass sie das Recht hat, diese Vereinbarung abzuschließen und die hier genannten Nutzungsrechte zu gewähren.

7.4 Selligent schützt den Kunden vor allen Forderungen seitens Dritter unter dem Vorwand, die Nutzung wie nachstehend aufgeführt sei eine direkte Verletzung oder widerrechtliche Aneignung eigener Patentansprüche, Urheberrechte, Marken oder Betriebsgeheimnisse, und Selligent zahlt Schadenersatzleistungen, die dem Kunden aufgrund dieser Forderungen letztlich auferlegt wurden (oder den Betrag eines von Selligent eingegangenen Vergleichs), vorausgesetzt, der Kunde (a) setzt Selligent unverzüglich schriftlich von dieser Forderung in Kenntnis (aber nur insoweit, dass eine verzögerte Benachrichtigung Selligents Fähigkeit, sich gegen den Anspruch zu verteidigen, wesentlich erschwert) und (b) überlässt Selligent die die Leitung der Verteidigung und der Beilegung der Forderung. Diese Verpflichtung von Selligent gilt nicht, wenn die vermeintliche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung die Folge einer Nutzung der Services durch den Kunden oder seine Nutzer ist, die gegen diese Vereinbarung verstößt.

7.5 Selligent obliegt die Leitung der Verteidigung gegen die Forderung und kann sich auf einen Vergleich einigen, vorausgesetzt Selligent geht keinen Vergleich ein, der dem Kunden irgendwelche Verpflichtungen auferlegt, ohne dass dieser zuvor dazu sein schriftliches Einverständnis erteilt hat. Selligent übernimmt keinerlei Haftung für den Kunden. Falls der Kunde die Verteidigung durch Selligent bzw. die Kontrolle einer Verteidigung durch Selligent ablehnt, wird Selligent von ihrer Leistungspflicht gemäß Artikel 7 dieser Vereinbarung befreit. Selligent unterstützt den Kunden in vollem Umfang bei einer solchen Verteidigung und kann auf eigene Kosten und mit einem eigenen Rechtsberater zur Verteidigung beitragen. Selligent unterrichtet den Kunden über den Stand der Forderung und berücksichtigt Empfehlungen des Kunden hinsichtlich des Anspruchs nach gutem Glauben.

7.6 Selligent behält sich das Recht vor, die Verteidigung etwaiger Forderungen einzustellen, wenn die Services nicht länger als eine vermeintliche Verletzung von Rechten Dritter angesehen werden, und der Dritte daher von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Kunden absieht.

7.7 Sollte im Rahmen dieses Artikels eine Inanspruchnahme vorliegen, oder Selligent geht davon aus, dass sie wahrscheinlich ist, kann Selligent nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dafür sorgen, dass der Kunde berechtigt ist, die Services zu den Bedingungen dieser Vereinbarung weiterhin zu nutzen, oder (ii) die Services so ändern, dass ohne Einbußen in Bezug auf die Funktionalität kein Verstoß mehr vorliegt. Stehen die vorgenannten Möglichkeiten nach vernünftigem Ermessen nicht zur Verfügung, kann Selligent die beanstandeten Services einstellen und dem Kunden alle vorausbezahlten Entgelte ohne weitere Vergütung zurückerstatten.

7.8 Die sich für Selligent aus diesem Artikel 7 ergebenden Verpflichtungen beinhalten die einzigen Ansprüche des Kunden gegenüber Selligent in Bezug auf Verstöße gegen das geistige Eigentum Dritter infolge der Nutzung der Services.

Artikel 8.- Zulässige Nutzung der Services – Einschränkungen

8.1 Selligent gewährt dem Kunden ein nichtausschließliches, nichtübertragbares und nichtunterlizenzierbares Recht, auf diese Services zuzugreifen und sie gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen. Der Kunde hat sich nach Selligents akzeptierbaren Benutzungsrichtlinien (“AUP“) & Anti-Spam zu richten, so wie sie von Zeit zu Zeit von Selligent mit Benachrichtigung des Kunden aktualisiert werden und derzeit unter folgendem Link aufgerufen werden können: https://www.selligent.com/acceptable-use-policy.

Der Kunde erklärt sich des Weiteren damit einverstanden,

  1. die Services und die Plattform in Übereinstimmung mit der Dokumentation, den bewährten Methoden und den allgemein akzeptierten Verhaltensregeln zu nutzen;
  2. die Services nicht entgegen dieser Vereinbarung zu lizenzieren, in Unterlizenz zu geben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verpachten, zu übertragen, zu vertreiben, Teilnutzungsrechte daran abzutreten oder auf andere Weise kommerziell zu nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen;

8.2 Drittanbieter. Ein Datenaustausch oder eine sonstige Interaktion zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter (mit Ausnahme von Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen von Selligent im Rahmen dieser Vereinbarung) sowie der Erwerb eines Produktes oder einer Dienstleistung, die von einem Drittanbieter angeboten werden, durch den Kunden, erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und diesem Drittanbieter.

8.3 Im Sinne dieser Vereinbarung hat der Kunde Selligent von allen Verlusten oder Schäden (einschließlich vertretbarer Anwaltskosten) zu schützen, freizustellen und schadlos zu halten, die infolge von Forderungen seitens Dritter im Zusammenhang mit Kundendaten oder dem Vorwurf, die nichtzulässige oder nichtautorisierte Nutzung der Services durch den Kunden verstoße gegen die Rechte des Dritten oder schädige ihn in andere Weise gegenüber Selligent geltend gemacht werden, vorausgesetzt, Selligent (a) teilt dem Kunden diese Forderung unverzüglich schriftlich mit (aber nur insoweit eine Verzögerung die Fähigkeit des Kunden, sich gegen den Anspruch zu verteidigen, nicht wesentlich beeinträchtigt) und (b) überlässt dem Kunden die Leitung der Verteidigung und der Beilegung der Forderung.

8.4 Der Kunden übernimmt die Leitung der Verteidigung in Bezug auf die Forderung, und kann einem Vergleich zustimmen, vorausgesetzt, der Kunde geht keinen Vergleich ein mit irgendwelchen Verpflichtung für Selligent, ohne dass er dazu zuvor die schriftliche Zustimmung von Selligent erhalten hat. Der Kunde haftet nicht im Namen von Selligent. Für den Fall, dass Selligent die Verteidigung bzw. deren Leitung durch den Kunden ablehnt, wird der Kunde von jeder Verpflichtung zur Entschädigung gemäß diesem Artikel befreit. Selligent unterstützt den Kunden bei einer solchen Verteidigung in vollem Umfang und kann auf eigene Kosten und mit einem eigenen Rechtsberater zur Verteidigung beitragen. Der Kunde unterrichtet Selligent über den Stand der Forderung und wird Empfehlungen von Selligent bezüglich des Anspruchs nach gutem Glauben berücksichtigen.

Artikel 9.- Haftungsbeschränkung

9.1 Jede Partei haftet für vorsätzlich unerlaubtes Handeln und grobe Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Beide Parteien haften im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten nur für den üblicherweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut. Die Parteien kommen überein, dass der Höchstbetrag der vorhersehbaren Schäden auf den jährlichen Wert der Entgelte für die Abonnement-Services beschränkt ist.

9.3 Im Übrigen ist die Haftung beider Parteien bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.4 Keine der Parteien haftet für Folgeschäden wie Umsatzverluste oder entgangene Gewinne, verpasste Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von Daten oder der Nutzung von Daten, Beschädigung des Markenimage oder von Know-how, Forderungen Dritter gleich ob infolge unerlaubter Handlung oder vertraglich bedingt, unabhängig davon, ob auf die Möglichkeit derartiger Verluste hingewiesen wurde oder nicht.

9.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Verletzung von Leib und Leben oder Gesundheit.

9.6 Was die Projekt- und Support-Services anbelangt, verpflichtet sich Selligent, die allgemein anerkannten fachlichen Standards einzuhalten. Selligents Haftung beschränkt sich darauf, das Notwendige zu veranlassen, um die Projekt- und Support-Services, die nicht den allgemein anerkannten fachlichen Standards entsprechen, zu korrigieren. Stellt sich jedoch heraus, dass Selligent-Personal notwendig ist, um eine Betriebsstörung, die nicht Selligent zuzuschreiben ist, zu beheben, wird diese Dienstleistung in Rechnung gestellt.

9.7 Die Haftungsbeschränkung beruht auf der Risikozuordnung zwischen den Parteien und berücksichtigt den vereinbarten Preis.

Artikel 10.- Vertraulichkeit

10.1 „Vertrauliche Informationen“ bezieht sich auf alle Informationen einer Partei („Offenlegende Partei“), die von oder im Namen der Offenlegenden Partei an die andere Partei („Empfangende Partei“), ob mündlich oder schriftlich, offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund der Beschaffenheit der Informationen und der Umstände der Offenlegung als vertraulich zu betrachten sind (einschließlich der Preise und anderer Bedingungen, die in allen Serviceaufträgen enthalten sind), die Services, der Selligent-Technologie, Geschäfts- und Marketingplänen, Geschäftsgeheimnissen, technologischen und technischen Informationen, Produktdesigns, Methoden, Prozessen, Codes, Daten, Erfindungen, Apparate, Statistiken, Programme, Forschung, Entwicklung, Informationstechnologie, Netzwerkdesigns, Passwörter, Anmeldecodes, Nutzungsdaten, die Dokumentation und die Bestimmungen dieser Vereinbarung. Vertrauliche Informationen beinhaltet nicht Informationen, die: (a) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder bekannt werden, ohne Verstoß einer Verpflichtung gegenüber der Offenlegenden Partei; (b) der Empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die Offenlegende Partei bekannt war, ohne Verstoß eines Dritten gegen eine der Offenlegenden Partei geschuldete Verpflichtung; (c) von der Empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde, ohne gegen eine Verpflichtung gegenüber der Offenlegenden Partei zu Verstoßen; oder (d) von Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten werden.

10.2 Die Parteien stimmen zu, derartige vertrauliche Informationen in keiner Form auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter zu nutzen, es sei denn die Parteien nutzen die vertraulichen Information zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder Wahrung ihrer Rechte gemäß dieser Vereinbarung und unter Vornahme angemessene Sorgfalt und Vorsorge, um die Vertraulichkeit solcher Informationen zu schützen. Unter angemessene Sorgfalt und Vorsorge werden solche Sorgfalt und Vorsorge verstanden, die die Empfängerseite unternimmt, um ihre eigenen, ähnlichen vertraulichen Informationen zu schützen und einem Mindestmaß an angemessener Standard der Sorgfalt entsprechen.

10.3 Jede Parteistimmt zu, dass Vertrauliche Informationen in jedem Fall das Eigentum der Offenlegende Partei bleiben.

10.4 Die Weitergabe vertraulicher Informationen ist lediglich an gesetzliche Vertreter, Beauftragte, Lieferanten, Dienstleister oder Subunternehmer der Parteien innerhalb der Grenzen dessen gestattet, was sie wissen müssen, um die ihnen obliegenden Aufgaben ausführen zu können.

10.5 Die Parteien vereinbaren, die Personen, denen die vertraulichen Informationen übermittelt werden, über deren Vertraulichkeit zu unterrichten. Ebenso vereinbaren die Parteien, ihre Lieferanten, Dienstleister oder Subunternehmer eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen zu lassen, und zwar zu den gleichen Bedingungen, wie sie sie hier unterzeichnet haben, wobei jedoch davon auszugehen ist, dass sich die Parteien für die Einhaltung der Vertraulichkeitspflicht durch die in diesem Absatz genannten Personen verbürgen.

10.6 Wenn die Empfangende Partei aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung gezwungen ist, Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei offenzulegen, muss sie (a) der Offenlegenden Partei eine angemessene vorherige schriftliche Benachrichtigung über diese erzwungene Offenlegung erteilen (soweit dies gesetzlich zulässig ist); (b) der Offenlegenden Partei, auf Kosten der Offenlegenden Partei, angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit zukommen lassen, wenn die Offenlegende Partei die Offenlegung anfechten oder einschränken möchte; und (c) nur die Vertraulichen Informationen offen legen, die erforderlich sind, um einer solchen Anordnung zu entsprechen, nach Beratung mit dem Anwalt, auf angemessene Kosten der Offenlegende Partei.

10.7 Auf schriftliches Ersuchen der Offenlegenden Partei während der gesamten Abonnement-Laufzeit, oder nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung, hat die Empfangende Partei nach eigenem Ermessen, und soweit dies gesetzlich zulässig ist, alle Vertraulichen Informationen, einschließlich aller Kopien davon, in physischer oder elektronischer Form, zurückzugeben oder zu vernichten (und diese Vernichtung in einer unterzeichneten Schrift zu bestätigen); vorausgesetzt jedoch, dass Selligent und seine Verbundenen Unternehmen einen Archivsatz ihrer Arbeitspapiere und eine Kopie der Vertraulichen Informationen des Kunden aufbewahren können, um die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und professionellen Standards in Bezug auf die Dokumentation der im Rahmen dieser Vereinbarung ausgeführten Arbeiten sicherzustellen. Soweit es undurchführbar ist, Vertrauliche Informationen zurückzugeben oder zu vernichten, und in Bezug auf Informationen die zu Archivierungszwecken aufbewahrt werden, wird die Empfangende Partei die Vertraulichkeit dieser Informationen im Einklang mit dieser Vereinbarung so lange beibehalten, wie diese Informationen aufbewahrt werden.

10.8 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung während einer Dauer von drei (3) Jahren.

Artikel 11.- Dauer

Diese Vereinbarung wird am Tag des Inkrafttretens wirksam und gilt solange wie mindestens ein aktiver Service-Auftrag läuft, es sei denn, sie wird vorzeitig gemäß Artikel 12 unten beendet. Wenn nicht anders auf einem maßgeblichen Kundenauftrag angegeben, hat jedes Service-Abonnement eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab dem Inkrafttreten des Service-Abonnements (d.h. Mitteilung des Passworts und des Logins an den Kunden). Jedes Abonnement wird zu Ende der Laufzeit automatisch um einen weiteren Leistungszeitraum mit der gleichen Dauer verlängert, es sei denn, eine der Parteien setzt die andere Partei von der Nichtverlängerung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung spätestens neunzig (90) Kalendertage vor Ende der jeweiligen Laufzeit in Kenntnis. Verlängerungen gelten automatisch für alle Service-Abonnements, die unter denselben Auftrag fallen.

Artikel 12.- Beendigung

12.1 Jede Vertragspartei kann die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen,

  1. wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragspartei, die Fortsetzung der Vereinbarung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur Beendigung des Vertrags nicht zugemutet werden kann,
  2. wenn der Kunde an zwei (2) aufeinander folgenden Terminen mit der Zahlung der Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug ist oder während eines Zeitraums, der sich über mehr als zwei (2) Termine erstreckt, mit der Zahlung der Entgelte in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der den Entgelten für zwei (2) Monate entspricht,
  3. Wenn der Kunde gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte von Selligent verletzt, oder wenn der Kunde gegen die Pflicht aus Artikel 4, gegen die im Artikel 8 festgelegte zulässigen Nutzung der Services oder gegen die CSA-Bedingungen verstößt und eine solche Verletzung nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen abstellt, nachdem ihn Selligent auf eine solche Verletzung hingewiesen hat.

12.2 Kommt der Kunde überdies bei Verzug trotz zwei (2) schriftlicher Zahlungserinnerungen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist Selligent berechtigt, Passwörter und Logins des Kunden zu desaktivieren und/oder den Zugang zu den Services zu blockieren. In diesem Fall hat der Kunde allein die Folgen der Blockierung und der Desaktivierung zu tragen, ohne Regressmöglichkeiten gegenüber Selligent.

12.3 Jede Partei ist ferner berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen, wenn gegen die andere Partei ein Konkursantrag oder ein sonstiges Verfahren im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit, Vermögensverwaltung oder Liquidation vorliegt.

12.4 Selligent ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne Vorankündigung und ohne gerichtliches Vorgehen sofort zu beenden, wenn (i) erhebliche Verstöße seitens des Kunden, die die Sicherheit oder das Ansehen eines Netzwerks, einer Person oder eines Rechtsträgers in Gefahr bringen, oder Verstöße gegen die zulässige Nutzung der Selligent Services gemäß Artikel 8 vorliegen, oder (ii) falls der Kunde durch seine direkten oder indirekten Anteilseigner zum Konkurrenten wird.

12.5 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen seitens Selligents, erstattet Selligent dem Kunden den Teil der Entgelte, die vom Kunden im Voraus bezahlt wurden und den Zeitraum abdecken, in dem die Services nicht bereitgestellt wurden.

12.6 Erfolgt eine vorzeitige Beendigung der Vereinbarung, weil der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bezahlt der Kunde (i) alle in dieser Vereinbarung vorgesehenen Entgelte für den Abonnement-Service und (ii) die Projekt- und Support-Services, die bis zum Kündigungsdatum bereitgestellt wurden.

12.7 Ungeachtet einer Beendigung dieser Vereinbarung aus gleich welchem Grund, behalten alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, die naturgemäß auch nach Ablauf dieser Vereinbarung fortbestehen, ihre Gültigkeit.

Artikel 13.- Entgelte & Zahlungen

13.1 Entgelte. Der Kunde zahlt alle in den durchgeführten Serviceaufträgen aufgeführten Entgelte wie folgt. Alle Entgelte verstehen sich in Euro, exklusive MwSt. und sonstiger Steuern. Soweit in dieser Vereinbarung nicht anders bestimmt, sind Entgelte nicht erstattungsfähig.

13.2 Fakturierung und Bezahlung. Die Entgelte für die Services werden gemäß den Bedingungen des entsprechenden Serviceauftrags in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Zahlungsverzug. Dem Kunden ist bekannt, dass dies u.a. bedeutet, dass Selligent gemäß dem derzeitigen Stand der rechtlichen Vorschriften (29. Juli 2014) nach Ablauf der (vereinbarten) Zahlungsfrist automatisch (ohne vorherige Mahnung) Anspruch hat auf (i) Verzugszinsen, die dem Basiszins der EZB + 9 % entsprechen, und (ii) einen Festbetrag von mindestens 40 €. Ein Anspruch auf weitere Entschädigungen ist nicht ausgeschlossen.

13.3 Indexierung. Alle aufgrund dieser Vereinbarung anfallenden Entgelte werden alljährlich am Jahrestag des Startdatums der Abonnement-Laufzeit entsprechend den Schwankungen des deutschen Verbraucherpreisindexes (im Folgenden „Index“ genannt) nach folgender Formel angepasst:

P1 = (P0 X S1)/S0 wobei

  • P1 = neues Entgelt für das Jahr N
  • P0 = derzeitiges Entgelt
  • S1 = Index vom Vormonat des Jahrestages des Startdatums der Abonnement-Laufzeit für das Jahr N
  • S0 = Index vom Vormonat des Jahrestages des Startdatums der Abonnement-Laufzeit für das Jahr N-1

Beispiel:

Startdatums der Abonnement-Laufzeit: 15. März 2021 – monatliche Abonnementskosten 5.000 €

Die erste Indexierung erfolgt am 15. März 2022 wie folgt:

P0 = 5.000 €

S1 = [102] (Index vom Februar 2022, veröffentlicht Anfang März 2022)

S0 = [101] (Index Februar 2021, veröffentlicht Anfang März 2021)

P1 = (5.000 X 102)/101 = 5.049,50 €

Artikel 14.- Nennung des Kunden als Referenz

Der Kunde erlaubt Selligent, in Druckerzeugnissen, bei Events und Werbeaktionen für Selligent-Produkte folgende Informationen über ihn als Referenz zu verwenden: den Namen des Kunden und Information, die über ihn öffentlich bekannt sind (einschließlich Logo). Der Kunde kann diese Erlaubnis ohne Begründung jederzeit schriftlich zurücknehmen.

Artikel 15.- Allgemeine Bestimmungen

15.1 Vollständigkeit der Vereinbarung – Abtrennbarkeit. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung der Parteien über den betreffenden Gegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Verhandlungen oder Erklärungen.

Ein von Selligent im Rahmen dieser Vereinbarung erteiltes kommerzielles Angebot gilt für einen Zeitraum von höchstens drei (3) Monaten.

Die Parteien erkennen an, dass die eng vernetzte Umgebung des Cloud Computing raschen und einschneidenden Veränderungen unterworfen ist, was betriebliche, gesetzliche und datenschutzrechtliche Anforderungen oder Parameter anbelangt. Diese Vereinbarung kann von Zeit zu Zeit aufgrund des Erlasses neuer Gesetze oder Verordnungen, die auf die Selligent Services anwendbar sind, insbesondere in Bezug auf die Datensicherheit, oder aufgrund wesentlicher Änderungen der Nutzungsbedingungen der Anbieter von Public Cloud-Diensten, geändert werden müssen. Jede diesbezügliche Änderung wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Falls der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen widerspricht, wird davon ausgegangen, dass der Kunde sie akzeptiert hat. Sollte der Kunde solchen Änderungen fristgerecht widersprechen, ist Selligent berechtigt, die Vereinbarung zu beenden.

Vorbehaltlich des Vorstehenden darf diese Vereinbarung in keiner Form freigegeben, gekündigt, ergänzt, geändert oder nachgebessert werden, es sei denn durch ein von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der jeweiligen Partei unterschriebenes Schriftstück.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund als ungültig oder nicht einklagbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon in vollem Umfang unberührt. Der Kunde und Selligent ersetzen eine unwirksame Bestimmung nach gutem Glauben durch eine rechtsgültige, die der unwirksamen Bestimmung in Absicht und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt.

15.2 Sonstige Dokumente. Bestimmungen, Klauseln oder Bedingungen auf etwaigen Aufträgen, Bestätigungen oder sonstigen Geschäftsformularen, die der Kunde in Verbindung mit dem Erwerb von Services verwendet, haben keinerlei Auswirkungen auf die Rechte, Pflichten oder Auflagen der Parteien aus dieser Vereinbarung oder ändern sie in sonstiger Weise, ungeachtet dessen, ob Selligent solchen Bestimmungen, Klauseln oder Bedingungen widersprochen hat oder nicht. Aufträge sind nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig. Die Parteien erkennen an, dass Daten, Dateien oder andere Elemente in elektronischer Form von ihnen als Beweismittel für eine Handlung, Tatsache oder Unterlassung verwendet werden können.

15.3 Geltendes Recht – Befristung. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht (d.h. bei eventuellen Konflikten gelten vorrangig die deutschen Gesetze, Regeln und Bestimmungen). Bei Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit dieser Vereinbarung ist der ausschließliche Gerichtsstand München. Klagen des Kunde aufgrund dieser Vereinbarung können vor Gericht nur von der unterzeichneten Rechtsperson geltend gemacht werden und müssen, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines (1) Jahres ab dem Tag, an welchem der Anlass zur Klage bekannt wurde oder hätte bekannt werden müssen, erfolgen.

15.4 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet im Rahmen dieser Vereinbarung gegenüber der anderen wegen Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, insofern diese Nichterfüllung Folge von Ereignissen, Vorfällen oder Ursachen ist, deren Kontrolle sich der Partei entzieht, und ohne dass die Partei ein Verschulden daran trifft. Zu diesen Ereignissen zählen unter anderem höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Aufstände, Kriegshandlungen, Terrorismus, Erdbeben, Brand oder Explosionen; die Unfähigkeit, finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Partei soll sich nach besten Kräften bemühen, um jeglicher Verzögerungen aufgrund von jeglichen Ereignissen höherer Gewalt zu minimieren und zu verringern. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage andauert, ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer schriftlichen Kündigungsfrist zu kündigen und keine weitere Verpflichtung ist von dieser Partei der anderen Partei gegenüber, in Bezug auf diese höhere Gewalt, geschuldet.

15.5 Abtretung. Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen in dieser Vereinbarung dürfen die Parteien diese Vereinbarung (oder Teile hiervon) nicht ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten, wobei die Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf. Jede Partei ist im Rahmen eines Zusammenschlusses, einer Umstrukturierung, einer Veräußerung aller oder eines Großteils der Aktiva oder der Veräußerung von genügend Anteilen zur Herbeiführung eines Kontrollwechsels berechtigt, diese Vereinbarung abzutreten. Diese Vereinbarung ist für die jeweiligen Rechtsnachfolger und die zulässigen Zessionare verbindlich.

15.6 Verzichtserklärung. Jede Verzichtserklärung hinsichtlich der Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung muss, um wirksam zu sein, schriftlich erfolgen und klar umschrieben sein, damit sie dieses Recht in Hinblick auf Rechtsverletzungen oder Umstände ähnlicher Natur nicht berührt. Unterlässt oder versäumt es eine Partei Bestimmungen oder Rechte aus dieser Vereinbarung geltend oder nicht fristgerecht zu machen, gilt dies nicht als Verzicht der Partei auf solche Rechte und beeinträchtigt die Gültigkeit dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise.

15.7 Abwerbungsverbot. Die Parteien sehen davon ab, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und weitere sechs (6) Monate nach ihrer Beendigung aktiv Mitarbeiter der anderen Partei, die an der Durchführung dieser Vereinbarung beteiligt waren, abzuwerben. Bei einer Verletzung dieses Artikels durch eine der Parteien kann die andere Partei von der vertragsbrüchigen Partei eine Entschädigung in Höhe des zwölffachen (12) monatlichen Bruttolohns des betreffenden Mitarbeiters verlangen, und zwar spätestens innerhalb von drei (3) Monaten nachdem ihr die Einstellung dieses Mitarbeiters bekannt wurde.

15.8 Mitteilungen. Mitteilungen haben im Rahmen dieser Vereinbarung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die im Kundenauftrag genannte Adresse der betreffenden Partei zu erfolgen oder an eine andere Adresse, die in der Folge schriftlich, gemäß diesem Artikel mitgeteilt werden kann. Mitteilungen per E-Mail können an bekanntgegebene E-Mail-Adressen erfolgen und sind bei Verschicken wirksam, vorausgesetzt am selben Tag wird außerdem wie vorstehend verfahren. Der Kunde hat Selligent von etwaigen Änderungen seiner Kontaktinformationen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Eintreten der Änderung benachrichtigen.

15.9 Anlagen. Das DPA, das SLA, die CSA T&C und Sonderbedingungen sind entsprechend der Definition von “Vereinbarung” oben Bestandteil dieser Vereinbarung.

15.10 Vorbehalt von Rechten. Jede mit den Services und der Website verbundene Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen, sowie andere geistige Eigentumsrechte, Gesetze und Abkommen geschützt.

15.11 Elektronische Unterschrift. Die Parteien stimmen der Unterzeichnung der Vereinbarung in elektronischer Form zu. Die Parteien vereinbaren, soweit erforderlich, dass dieses schriftliche Format als Original des Dokuments gilt und gemäß den Bedingungen eingerichtet und aufbewahrt wird, die erforderlich sind, um die Unterzeichner ordnungsgemäß zu identifizieren und deren Integrität zu gewährleisten. Die Parteien dürfen sich nicht auf die elektronische Natur des Dokuments berufen, um die Zulässigkeit, Durchsetzbarkeit oder den Beweiswert der Vereinbarung in Frage zu stellen. Die Parteien kommen überein, ein elektronisches Verfahren zu Unterzeichnungszwecken zu verwenden, bei dem ein elektronisches Einwegzertifikat als zuverlässiges Identifikationsverfahren verwendet wird, um sicherzustellen, dass die elektronische Signatur mit dem Dokument verknüpft ist, das sie trägt. Selligent nutzt das Verfahren, das ihm im Rahmen seiner Partnerschaft mit einem Drittanbieter zur Verfügung steht.

Archived SSA for Selligent Marketing Cloud

Allgemeine Nutzungsbedingungen (Subscription and Services Agreement -„SSA“) – 10/01/2022 – 01/05/2022

Allgemeine Nutzungsbedingungen (Subscription and Services Agreement -„SSA“) – 05/03/2021 – 09/01/2022

Allgemeine Nutzungsbedingungen (Subscription and Services Agreement -„SSA“) – 28/02/2020 – 04/03/2021

Allgemeine Nutzungsbedingungen (Subscription and Services Agreement -„SSA“) – 07/11/2019 – 27/02/2020

Allgemeine Nutzungsbedingungen (Subscription and Services Agreement -„SSA“) – 30/01/2019 – 07/11/2019

Allgemeine Nutzungsbedingungen (Subscription and Services Agreement -„SSA“) – 04/09/2018 – 30/01/2019

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